Rechtsanwältin Maren Beckmann

Als Dozentin für den Rechtsbereich biete ich Seminare für Leistungskräfte ambulanter und stationärer Einrichtungen der Altenhilfe, der Jugendhilfe und der Einrichtungen für behinderte Menschen an.

 

Schwerpunkt ist es, betriebswirtschaftlich die Finanzierung des notwendigen Personals sicherzustellen, indem für die Leitungskräfte die rechtlichen Grundlagen immer aktuell anhand praxisrelevanter Beispiele dargestellt werden.

 

Ansatzpunkt ist die Schnittstelle zwischen der Finanzierung über Pflegekasse, Krankenkasse, Selbstzahler oder Sozialamt, Jugendhilfeträger u.a. und dem Arbeitsrecht, den haftungsrechtlichen Anforderungen und betriebswirtschaftlich erfolgversprechender Arbeit.

 

Die Zahlung von Tariflöhnen für erfahrenes und qualifiziertes Personal setzt voraus, dass die "Einnahmenseite" optimal ausgeschöpft wird.

 

Für Leitungskräfte heißt das, dass die jeweilige Einrichtung sowohl beim Marketing im Bereich der Selbstzahler als auch bei der Finanzierung für Menschen in Abhängigkeit von Sozialhilfeträgern, die rechtlichen Möglichkeiten umfassend ausschöpft und anwendet.

 

Nur mit qualifiziertem Personal lassen sich Haftungsfälle vermeiden, aber auch die Finanzierung hochspezialisierter Häuser und Einrichtungen für den gehobenen Bedarf können nur mit gutbezahlten Fachkräften die Erwartungen der Bewohner und ihrer Angehörigen an Qualität und dem Preis entsprechende Leistungen erfüllen.             Seminare und Vorträge