Ärztliche Praxis und Krankenhäuser
APK B 1
Die Haftung des Arztes bei der Verordnung häuslicher Krankenpflege nach § 37 SGB V
Gemäß § 37 SGB V stellt der Arzt seine Behandlung durch die ggf. zu verordnende häusliche Krankenpflege sicher. Hier besteht ein hohes Haftungsrisiko, dessen rechtliche Einzelheiten im Rahmen des Vortrages anhand aktueller praxisrelevanter Beispiele dargestellt und diskutiert werden.
Rechtsanwältin Maren Beckmann
APK K 1
Der Betreuer "auf Station"
Behandlungen psychiatrisch und gerontopsychiatrisch erkrankter Menschen in Krankenhäusern bei Standarderkrankungen setzen häufig die Beteiligung des rechtlichen Betreuers bzw. des Betreuungsgerichtes voraus.
In dieser Veranstaltung wird anhand praxisnaher Beispiele dargestellt, in welchen Fällen die Beteiligung unerläßlich ist.