Sozialrecht
Für ca 60 % der pflegebedürftigen Menschen kommen unter Umständen bundesweit neben den Leistungen der Pflegeversicherung aufstockende Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Teil XII in Betracht.
Wir beraten Sie und Ihre Angehörigen umfassend über den Umfang der Leistungen, zu Fragen der Unterhaltsverpflichtung und Heranziehung der Kinder und zu Fragen des Grundeigentums, Auflösung der Wohnung, Heimvertrag und Erbschaftsangelegenheiten.
Zuhause gut gepflegt werden, dies ist mit Leistungen nach dem SGB XII möglich.
Pflegeversicherung
Die Einstufung durch den medizinischen Dienst in die neuen Pflegegrade 1.1.2017 nachdem SGB XI kann rechtlich überprüft werden, bitte sprechen Sie uns an.
Aufgrund unserer langjährigen Lehrtätigkeit für Pflegeeinrichtungen der Diakonie, des Arbeiter-Samariter-Bundes und zahlreicher anderer Verbände beraten wir Sie umfassend in allen Fragen der Altenhilfe im weitesten Sinne.
Wir vertreten auch die Einrichtungen und das Personal auf dem Gebiet der Finanzierung, bei haftungsrechtlichen Fragen und vor Gerichten.
Krankenversicherung SGB V
Bei der Entlassung aus Krankenhäusern werden häufig zunächst die Angehörigen angesprochen und angeleitet, um die medizinisch erforderliche Weiterbetreuung selbst durchzuführen. Viele der Angehörigen fühlen sich damit überfordert, die Finanzierung der fachlich kompetenten Pflegedienste die die Weiterbehandlung im Hause sicherstellen können, muß häufig mit den Krankenkassen hinsichtlich Umfang und Dauer rechtlich geklärt werden.
Wir verteten Sie, Ihre Angehörigen und die Einrichtungen in zahlreichen Streitigkeiten mit den Krankenkassen zu deren Leistungsverpflichtungen nach dem SGB V und führen die Verfahren vor den Gerichten auch in Regreßfällen.